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Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales

Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit (BFS G)

Die BFS G ist ein einjähriger Vollzeitbildungsgang. Der Unterricht umfasst allgemeinbildende und fachrichtungsbezogene Lernbereiche. Ziel dieses Bildungsganges ist es, Schülerinnen und Schülern durch eine breit angelegte berufliche Grundbildung Einblicke in die Bereiche Gesundheit und Pflege zu ermöglichen.

Im Schuljahr ist ein mehrwöchiges fachrichtungsbezogenes Praktikum zu absolvieren. Am Ende des Schuljahres erfolgt eine Abschlussprüfung, deren Bestehen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) führt.

Voraussetzungen

  • Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) mit einem bestimmten Notendurchschnitt in den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Wurden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik differenziert unterrichtet und geprüft, muss der Notendurchschnitt
    • mindestens 3,0 betragen, wenn alle Fächer der unteren Anspruchsebene zugehören oder
    • mindestens 3,4 betragen, wenn zwei Fächer der unteren Anspruchsebene zugehören und ein Fach der oberen Anspruchsebene zugehört oder
    • mindestens 3,7 betragen, wenn ein Fach der unteren Anspruchsebene zugehört und zwei Fächer der oberen Anspruchsebene zugehören oder
    • mindestens 4,0 betragen, wenn alle Fächer der oberen Anspruchsebene zugehören
  • Nachweis über die Teilnahme an einem der Fachrichtung Gesundheit entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen Dauer, das nicht länger als drei Jahre zurückliegt
  • ausführliches Bewerbungsschreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung
  • Nachweis über die Teilnahme an der Beratung durch die Zentrale Bewerbungs- und Beratungsstelle (ZBB)

Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung muss bis zum 1. März erfolgen. Die Unterlagen sind an die BBSG zu richten. Bitte reichen Sie keine Mappen oder Folien ein!

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular (pdf, 80 KB)
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses (wenn bereits vorhanden: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, mit welchem die ErwBBR erlangt wurde)
  • Aktueller Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis über den derzeitigen Wohnsitz
  • bei Erstwohnsitz außerhalb Bremens: Freistellungserklärung der zuständigen Behörde

Zum Ende des Schuljahres müssen alle erforderlichen Unterlagen (siehe Voraussetzungen) eingereicht sein, möglichst per Post. Erst dann erfolgt das Aufnahmeverfahren.

Beratung

Die Beratung erfolgt bei der Zentralen Bewerbungs- und Beratungsstelle (ZBB).

Zusätzliche Beratungen erfolgen mittwochs im Februar bei uns in der Schule (Ritter-Raschen-Straße).